Linie 310: Mangelhaft ist gut genug für Radfahrer
Der Planfeststellungbeschluss zur Linie 310 der Bezirksregierung Arnsberg liegt vor. Vom 8. bis 21.12.2011 liegt er im Technischen Rathaus zur Einsicht aus. Die Seiten 88 bis 94 beschäftigen sich mit dem Fahrradverkehr.
Die Bezirksregierung beschreibt die vorhandene Situation auf der Unterstraße und der Hauptstraße für den Fahrradverkehr insgesamt als mangelhaft:
„Die diesbezügliche Situation ist dadurch gekennzeichnet, dass sich in keiner dieser beiden Straßen Einrichtungen für Fahrradfahrer befinden. Das heißt es sind weder getrennte Radwege noch Schutzstreifen oder auch nur gemeinsame Rad- und Gehwege vorhanden. Vielmehr müssen Radfahrer gemeinsam mit dem Kraftfahrzeugverkehr die bestehenden Fahrbahnen benutzen.
Auch existieren keine Verkehrsschilder, die auf die Bedürfnisse von Radfahrern eingehen. Ferner sind - abgesehen von der allgemeinen innerörtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h - keine weiteren Geschwindigkeitseinschränkungen angeordnet.
Zusammenfassend lässt sich konstatieren, dass angesichts der geringen Breite der Unterstraße im Nahbereich des Langendreer Marktes sowie der Hauptstraße auf der gesamten Länge vom S Bahnhof Langendreer Richtung Süden sich die Verhältnisse für Radfahrer als mangelhaft darstellen. Weiter in Richtung Witten sind sie auf keinen Fall als günstig zu beschreiben, weil auch hier Radwege fehlen, allerdings ist die Straße teilweise etwas breiter als in den nördlichen Abschnitten.“
Bei der Bewertung der vorgelegten Planung trifft die Bezirksregierung im Vorfeld eine wichtige Vorentscheidung:
„Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Vorhaben seine Planrechtfertigung in dem Ziel der Verbesserung des ÖPNV, insbesondere der verbesserten Anbindung des Ortsteils Langendreer an die Zentren von Bochum und Witten findet. Darin, und nicht in der Umsetzung eines verkehrlichen Gesamtkonzeptes für den motorisierten und den Fahrradverkehr für die Unterstraße liegt der eigentliche Vorhabenszweck.“
Mit anderen Worten: „Zwar ist auch dem Interesse der Radfahrer an möglichst sicheren Verkehrswegen ein hoher Stellenwert beizumessen“, aber eine gleichberechtigte Behandlung des Fahrradverkehrs war in diesem Planungsprozess von vornherein nicht beabsichtigt. Die Bezirksregierung kommt bei der Bewertung der vorgelegten Planung folgerichtig zu dem Schluss:
„Im Vergleich zum derzeitigen Zustand tritt zwar keine Verbesserung ein. Eine Verschlechterung ist aber ebenso wenig festzustellen.“
Mit anderen Worten: Mangelhaft ist gut genug.
Für den Abschnitt Elsterstraße bis Stiftstraße ist ein Radverkehrsverbot vorgesehen. Dazu stellt die Bezirksregierung fest: Bäume sind wichtiger als Radfahrer.
„Bei ihrer Abwägung der widerstreitenden Interessen gibt die Planfeststellungsbehörde der Beibehaltung des Alleecharakters den Vorzug vor getrennten Radwegen.“
Die Rangfolge der Gewichtungen in diesem Planungsprozess sieht also so aus:
Als Trostpflaster führt die Bezirksregierung an:
„In die Überlegungen ist mit einzubeziehen, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit vorgesehen ist, einen gemeinsamen Geh- und Radweg an beiden Seiten der Hauptstraße einzuführen.
Dummerweise ist das sachlich falsch. Ein gemeinsamer Geh- und Radweg ist definitiv auf keiner Seite vorgesehen. Das Radverkehrsverbot auf der Fahrbahn soll lediglich mit einer Freigabe der Gehwege für Radfahrer kombiniert werden. Gehwege sind keine Radwege. Die Beschilderung von Gehwegen mit den Zusatz „Radfahrer frei“ ist lediglich ein Notbehelf angesichts fehlender, aber notwendiger Radwege.
Die Bezirksregierung behauptet:
„Im Vergleich zur heutigen Situation erfährt die Situation der Radfahrer eine Verbesserung. Denn, wenn der gemeinsame Rad- und Gehweg in Betrieb genommen wird, müssen die Radfahrer sich nicht mehr die in diesem Abschnitt nur aus zwei engen Fahrbahnen bestehende Straße mit dem Kraftfahrzeugverkehr teilen, sondern können sicherer auf den Bürgersteigen ihr Ziel erreichen.“
Das Gegenteil ist wahr. Die Hauptstraße hat heute in diesem Abschnitt einen Fahrbahnquerschnitt von neun Metern. Das ist für die Anlage von Radverkehrstreifen ausreichend (Siehe „Gut getrickst ist halb gewonnen“). Nach der Baumaßnahme wird dieser Querschnitt nicht mehr vorhanden sein.
Die Behauptung, dass Radfahrer dann „sicherer auf den Bürgersteigen ihr Ziel erreichen“ können, ist sachlich unhaltbar. Das Gegenteil ist wahr: Rad fahren auf Bürgersteigen ist um ein Vielfaches risikoreicher und unfallträchtiger als Rad fahren auf der Fahrbahn.
Die Bezirksregierung kommt zu dem Schluss, dass „ein angenehmes und sicheres Radfahren durch Langendreer auch weiterhin möglich“ bleibt.
Woher die Bezirksregierung diesen Optimismus bezieht, bleibt offen. Schließlich hatte sie eingangs selbst festgestellt, dass „sich die Verhältnisse für Radfahrer als mangelhaft darstellen“.
Eine Erklärung bietet die Bezirksregierung selbst an:
„Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde kommt daher den Belangen des Radverkehrs angesichts der für das Vorhaben sprechenden überwiegenden Gründe kein entscheidendes Gewicht gegen die Planung zu.“
Mit anderen Worten: Mangelhaft ist gut genug. Und dabei soll es auch bleiben.
Weitere Informationen:
Die Bogestra stellt eine nichtamtliche Version zum Download bereit und informiert über die aus ihrer Sicht wichtigsten Inhalte.
Download Planfeststellungbeschluss
Die wichtigsten Entscheidungen von A bis Z